Erstgespräch und Probatorik
Nachdem Sie per Telefon oder Email einen Termin zum Erstgespräch vereinbart haben, bitte ich Sie, sich bei Ihrem Kostenerstatter (private Krankenversicherung, Beihilfestelle etc.) über die jeweiligen Bedingungen für Psychotherapie und das Antrags- bzw. Erstattungsverfahren inkl. Adressen/Kontaktdaten zu informieren. Die Abrechnung erfolgt anschließend wie gewohnt direkt über Sie.
Das Erstgespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll ist. In dieser ersten Sitzung besprechen wir gemeinsam, welche Themen oder Probleme Sie beschäftigen und welche Ziele Sie in der Therapie erreichen möchten. Zusätzlich geht es um die Rahmenbedingungen wie den Behandlungsvertrag, die Kostenübernahme und wichtige Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung. In der Regel dauert das Erstgespräch 50 Minuten, bei hypnotherapeutischen Anliegen können auch 100 Minuten vereinbart werden, um eine erste Trance einzuleiten.
Die Probatorik im Anschluss ist eine Art „Schnupperphase“, in der sowohl Sie als auch ich feststellen können, ob die Chemie stimmt und ob ich als Therapeutin der richtige Ansprechpartner für Ihre Anliegen bin. Es gibt in der Regel nach dem Erstgespräch vier weitere probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen, ein Störungsmodell und den Behandlungsplan zu erstellen und den Therapieprozess einzuleiten.
Die weiteren Sitzungen finden in 50-Minuten-Einheiten in der Regel wöchentlich, je nach Anliegen auch in individuellen Abständen, statt.
Abrechnung und Kosten
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Als approbierte Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag biete ich Psychotherapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte an. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Behandlungskosten bis zum 2,3-fachen Satz. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie sich im Vorfeld dazu informieren, wie viele Therapiesitzungen und welche Kosten übernommen werden können.
Die Kosten für Psychotherapie werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie auch selbst tragen. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass die Therapie ihre „Privatsache“ bleibt, was z. B. für eine spätere Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorteilhaft sein kann. Zudem entfallen Wartezeiten, die der Antragstellung bei der Krankenkasse geschuldet sind und die Behandlung kann ohne diese bürokratische Unterbrechung direkt beginnen.
Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und beträgt 134,06€ für 50 Minuten (2,3facher Satz). Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten, biete ich Therapieplätze im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an. Im angegebenen Link können Sie sich über den Vorgang informieren und anschließend Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen, um einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.
https://www.dptv.de/wissensdatenbank/eintrag/dokument/wenn-ich-keinen-psychotherapieplatz-finde